An die Trennung der häuslichen Gemeinschaft eines Paares können unterschiedlichste Rechtsfolgen geknüpft sein. Existieren gemeinsame Kinder ist eine dieser Folgen unweigerlich die Geldunterhaltsverpflichtung.
Der Kindesunterhalt stellt sicher, dass für das Kind alle Aufwendungen des täglichen Lebens, wie zum Beispiel Kleidung, Nahrung, medizinische Betreuung, Ausbildung und Freizeit, gedeckt sind. Aufgrund dieser Anforderung kommt es zur Unterscheidung zwischen „Naturalunterhalt“ und „Geldunterhalt“.
Der hauptsächlich betreuende Elternteil leistet Naturalunterhalt, die Unterhaltsleistung besteht hier in „Sach- und Dienstleistungen“. Der nicht hauptsächlich betreuende Elternteil ist zu Geldunterhalt verpflichtet.
Die gesetzliche Grundlage (§ 231 ABGB) gibt wenig Anhaltspunkt für eine ziffernmäßige Berechnung des Geldunterhalts. Das nahm die höchstgerichtlichen Rechtsprechung zum Anlass, um die Prozentwertmethode zur Geldunterhaltsberechnung zu entwickeln. Mit der Prozentwertmethode erfolgt die Berechnung des Kindesunterhalts durch einen altersabhängigen Prozentsatz vom Nettoeinkommen des geldunterhaltspflichtigen Elternteils:
- 0–6 Jahre: 16 %
- 6–10 Jahre: 18 %
- 10–15 Jahre: 20 %
- ab 15 Jahre: 22 %
Die Bemessungsgrundlage des Geldunterhalts, setzt sich aus dem monatlichen Nettoeinkommen zusammen. Es werden hier auch Sonderzahlungen wie Weihnachts- und Urlaubsgeld oder Sachleistungen (Firmenauto, Dienstwohnung etc.) berücksichtigt. Bei selbstständig Erwerbstätigen wird die Bemessungsgrundlage aus dem Einkommensdurchschnitt der letzten 3 vergangenen Wirtschaftsjahre berechnet.
Um eine schädliche Überalimentierung des unterhaltsberechtigten Kindes zu vermeiden, wurde der Luxusstopp (Anspannungsgrenze) eingeführt. Der Luxusstopp ist eine Obergrenze für die Unterhaltshöhe und deckelt daher den Unterhaltsanspruch des Kindes bei einkommensstarken Unterhaltspflichtigen.
Unterschiedlichste Faktoren, wie zum Beispiel besondere Bedürfnisse des Kindes, das Ausmaß der Betreuung und weitere Unterhaltspflichten, beeinflussen die Berechnung und bieten daher Raum für individuelle Ergebnisse beim Kindesunterhalts.
Berechnungen im Unterhaltsrecht haben unter Umständen weitreichende Folgen, die sich in monatlichen Zahlungsverpflichtungen niederschlagen. Wir unterstützen Sie gerne bei allen Fragen zum Kindesunterhalt.
